Südzucker gibt Preisspanne für CropEnergies-Aktien bekannt

Mannheim, 24.09.2006

Adhoc-Mitteilung

Südzucker gibt Preisspanne für CropEnergies-Aktien bekannt

Die Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt (ISIN DE0007297004) und die CropEnergies AG, Mannheim (ISIN DE 000A0LAUP1) haben zusammen mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, als Globalem Koordinator, die Preisspanne, innerhalb derer Kaufangebote abgegeben werden können, im Rahmen des Decoupled-Verfahrens für den Börsengang auf 8 Euro bis 10,75 Euro pro angebotene Aktie festgelegt. Der Angebotszeitraum beträgt etwa vier Werktage; er beginnt am 25. September und endet am 28. September 2006. Während dieser Zeit nehmen die Niederlassungen der Konsortialbanken Kaufangebote von Anlegern freibleibend während der üblichen Geschäftszeiten entgegen. Am letzten Tag des Angebotszeitraums wird die Abgabe von Kaufangeboten für Privatanleger bis 12.00 Uhr (MESZ) und für institutionelle Anleger bis 14.00 (MESZ) möglich sein.

Als erster Handelstag ist der 29. September 2006 vorgesehen. Beantragt ist die Zulassung zum Börsenhandel im amtlichen Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Angeboten werden bis zu 25 Mio. auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien stammen aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, die voraussichtlich am 27. September 2006 von einer außerordentlichen Hauptversammlung der CropEnergies AG beschlossen wird. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 3. Mai 2006, dem Tag der Gründung der Gesellschaft, ausgestattet. Darüber hinaus können bis zu 3 Mio. Aktien aus dem Eigentum der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt im Wege der Mehrzuteilung zugeteilt werden. Den Erlös aus dem Verkauf der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung, abzüglich der von der CropEnergies AG zu tragenden Provisionen der Konsortialbanken und der Kosten des Börsengangs, erhält die CropEnergies AG. Der Erlös aus dem Verkauf der Aktien aus dem Eigentum der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt fließt der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt zu, sofern eine Mehrzuteilung erfolgt.

Disclaimer:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des im Internet unter www.cropenergies.com veröffentlichten Prospekts, der bei der CropEnergies AG, Gottlieb-Daimler-Straße 12, 68165 Mannheim und den Konsortialbanken Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Fax-Nr. +49 69 91 03 67 31), Citigroup Global Markets Limited (Fax-Nr. +44 20 79 86 11 03), DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (Fax-Nr. +49 69 74 47 74 71), Landesbank Baden-Württemberg (Fax-Nr. +49 711 12 72 51 98), Raiffeisen Centrobank AG, Österreich (Fax-Nr. +43 1 51520 51 66) und Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien (Fax-Nr. +49 69 71 34 51 69) zur kostenlosen Ausgabe angefordert werden kann.

Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt und dürfen nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot bzw. keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der CropEnergies AG wurden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.

Dieses Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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