Südzucker International Finance B.V. erwartet auf Basis des konsolidierten Südzucker AG-Jahresabschlusses 2018/19 kein Vorliegen eines Cash Flow-Ereignisses und entsprechend keinen Ausfall von Vergütungszahlungen für die Hybrid-Anleihe

Mannheim, 24.04.2019 60.08 kB

Der vom Vorstand der Südzucker AG am 24. April 2019 aufgestellte Konzernabschluss zum 28. Februar 2019 weist bei einem Konzernumsatz von 6,75 Milliarden Euro einen Cashflow von 377 Millionen Euro (5,6 Prozent des Konzernumsatzes) aus.

Die Südzucker International Finance B.V., Oud-Beijerland, Niederlande, gab heute in Bezug auf die im Jahr 2005 emittierten 700.000.000 Euro (ISIN XS0222524372) nachrangigen fest bzw. variabel verzinslichen Schuldverschreibungen ohne Fälligkeitstag mit einer nachrangigen Garantie der Südzucker AG (ehemals Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt) folgendes bekannt:

Die auf Basis der ungeprüften, vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2018/19 vorgenommene Einschätzung der Südzucker International Finance B.V. vom 27. März 2019 über das Vorliegen eines Cash Flow-Ereignisses (§ 5 Abs. 4 der Hybrid-Anleihebedingungen) habe sich angesichts des nunmehr aufgestellten Konzernabschlusses nicht bestätigt. Nach entsprechender Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Südzucker AG am 16. Mai 2019 werde die Südzucker International Finance B.V. gemäß § 5 Abs. 4 der Anleihebedingungen daher die Zahlung des Vergütungsbetrages für die Vergütungszahlungstage Ende Juni, September und Dezember 2019 sowie Ende März 2020 leisten.

Die Prüfung des Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss wird am 7. Mai 2019 und die Prüfung sowie die Billigung durch den Aufsichtsrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 erfolgen.

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