Ad hoc-Meldung Kapitalerhöhung

Mannheim, 26.08.2005

Auf der Grundlage des auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2005 beschlossenen genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 17.500.000 Euro hat SÜDZUCKER eine Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 14.565.662 neuen Stückaktien mit dem Bezugsverhältnis von 12:1 sowie einen Bezugspreis für die neuen Stückaktien in Höhe von 14,00 Euro beschlossen. Dies bedeutet, dass der Besitz von jeweils 12 SÜDZUCKER-Aktien zum Bezug einer neuen Aktie berechtigt. Die neuen Aktien sind ab 1. März 2005, d. h. voll für das Geschäftsjahr 2005/06, dividendenberechtigt.

Damit wird das Grundkapital von Euro 174.787.946 um Euro 14.565.662 auf Euro 189.353.608 durch Ausgabe von 14.565.662 neuen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 Euro je Stückaktie erhöht.

Die Bezugsfrist für die neuen Aktien läuft für die Zeit vom 1. September 2005 bis 14. September 2005 einschließlich. Die Bezugsrechte auf die neuen Aktien werden vom 1. September 2005 bis einschließlich 12. September 2005 im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE 000A0E95U0) gehandelt.

Mannheim, 26. August 2005

 

Diese Ad-hoc-Meldung stellt weder in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) noch in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren von SÜDZUCKER dar, sofern ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist.

Der Leser ist aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Aktien von SÜDZUCKER muss ausschließlich auf der Basis eines im Einklang mit den entsprechenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland erstellten Prospekts erfolgen. Das Bezugsangebot wird ausschließlich aufgrund des Bezugsangebots und aufgrund eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich am 29. August 2005 gebilligten Prospekts in Deutschland erfolgen.

Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbreitet werden, insbesondere nicht in den USA, an »U.S. persons« - wie in Regulation S nach dem U. S. Securities Act of 1933 definiert - oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften dieser Länder, insbesondere der USA, begründen. Aktien von SÜDZUCKER werden außerhalb von Deutschland, insbesondere in den USA, nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

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