EU-Agrarbeihilfen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am Dienstag, 16. Juni 2009, nachmittags über Internet die EU-Agrarbeihilfen veröffentlicht. Hierzu im Nachfolgenden eine kurze Stellungnahme:
Die an Südzucker erfolgten EU-Agrarbeihilfen in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro sind zu 2,6 Millionen Euro Ausgleichszahlungen an die Südzucker Landwirtschaft (Traditionsbereich seit 1836, Schwerpunkt: Versuchswesen).
Der Restbetrag ergibt sich aus Exporten von Quotenzucker in Höhe von rund 100.000 Tonnen in Drittländer, für die eine durchschnittliche Ausfuhrerstattung von rund 300 Euro je Tonne gezahlt wurde. Die EU hat Ausfuhrerstattungen seit Oktober 2008 ausgesetzt.
Als Gegenposition zu den gewährten Ausfuhrerstattungen wurde bis 2006 (das heißt vor der Reform) eine Produktionsabgabe von Zuckerindustrie und Rübenanbauern erhoben, die genau dem Betrag der Ausfuhrerstattungen entsprach. Nach der Reform wird eine pauschale Produktionsabgabe von 12 Euro je Tonne auf die Grundquote erhoben. Da in Zukunft Ausfuhrerstattungen nicht mehr gewährt werden, bedeutet dies, dass der Zuckerbereich der EU in den allgemeinen Agrarfonds einzahlt.