Deutsches Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheid - Europäische Wettbewerbsbehörde stellt Verfahren ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Mannheim, 18.02.2014 58.35 kB

Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, im Zusammenhang mit Absprachen mit anderen deutschen Zuckerherstellern in Deutschland, die bis in das Jahr 2009 angedauert haben sollen, gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 195,5 Millionen Euro mit Zustellung des Bußgeldbescheides am 18. Februar 2014 abgeschlossen. Nach reiflicher Abwägung aller relevanten Argumente hat Südzucker den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlements akzeptiert, um das seit fast fünf Jahren anhängige, auf Aussagen eines Kronzeugen basierende Verfahren zu beenden und dadurch Rechts- sowie Planungssicherheit zu erlangen. Die vergleichsweise Beilegung des Verfahrens hat auch zu einer erheblichen Senkung des Bußgeldes geführt.

Die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission hat das Verfahren gegen europäische Zuckerunternehmen am 3. Februar 2014 eingestellt. Vorausgegangen waren europaweite Untersuchungen bei europäischen Zuckerunternehmen, darunter auch Südzucker, ab Ende April 2013.

Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 (1. März 2013 bis 28. Februar 2014) kann auf Basis der Geschäftsentwicklung bis einschließlich Dezember 2013 bestätigt werden. Südzucker geht für das Geschäftsjahr 2013/14 unverändert von einem Umsatz in Höhe von rund 7,6 (Vorjahr: 7,9) Milliarden Euro aus. Die Bußgeldzahlung wirkt sich nicht im operativen Ergebnis, sondern im Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen aus. Das operative Ergebnis wird weiterhin bei rund 650 (Vorjahr: 974) Millionen Euro erwartet.

Die Bußgeldzahlung wird das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen des laufenden Geschäftsjahres – unter Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung – mit rund 155 Millionen Euro belasten. Positiv auf das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen wirkt sich die Rückerstattung der für die Zuckerwirtschaftsjahre 2001/02 bis 2005/06 zu viel entrichteten Produktionsabgaben in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro aus. Beide Sachverhalte führen in Summe zu einer Belastung des Ergebnisses der Betriebstätigkeit (EBIT) im Geschäftsjahr 2013/14.

Die Nettofinanzschulden werden zum Bilanzstichtag 28. Februar 2014 aufgrund der Bußgeldzahlung nunmehr in einer Bandbreite zwischen 500 und 600 Millionen Euro erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2014/15 werden sich die verminderten Vermarktungsergebnisse für Zucker aus der Kampagne 2013 ganzjährig belastend auf das operative Ergebnis des Segments Zucker auswirken. Darüber hinaus sind Belastungen aus höheren Fixkosten infolge des niedrigeren Produktionsvolumens in der Zuckerkampagne 2013 sowie aus dem sich weiter verschlechternden Umfeld im europäischen Zucker- und Bioethanolmarkt zu tragen.

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